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Ziel der Altlastensanierung war der Ausbau des kontaminierten Bodens im Innenhof bis auf den unbelasteten anstehenden Boden.
Für sämtliche Arbeiten galten die aktuellen Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz für Arbeiten in kontaminierten Bereichen der Tiefbau-Berufsgenossenschaft BGR 128.
Der maschinelle Abtrag wurde durch Handarbeit kombiniert, um auch die restliche Kontamination im Randbereich zu entfernen. Kontaminierte Geräte wurden grundsätzlich gereinigt, bevor sie auf der bereits abgetragenen Fläche eingesetzt wurden.
Der Abtransport des kontaminierten Bodens erfolgte mit Sattel Aufliegern zu einer DK I Deponie. Die Beladung der Transportfahrzeuge wurde von der örtlichen Bauüberwachung kontrolliert. Es konnte eine Unterbindung sämtlicher Emissionen sichergestellt werden.